Externe Informationen

Mieter können pauschal 24 Prozent der Nebenkosten kürzen, wenn...

Den Faden verlieren – ein Sprichwort, das wahrscheinlich vom Weben kommt: Ein verlorener Faden bedeutet in erster Linie Zeitverlust. In der Wohnungswirtschaft gibt es ein Feld, in dem die Fäden allerdings derart durcheinander geraten sind, dass nicht nur Zeit, sondern auch Cashflow aus den Immobilien verloren geht und damit der Gebäudewert sinkt. Gemeint ist das Feld der Messdienstleister für die Heizkostenabrechnung. Denn Wohnungseigentümer arbeiten in der Regel mit einer Vielzahl unterschiedlicher Partner zusammen, die oft über Jahre durch Objektzukäufe mit ihren bestehenden individuellen Dienstleistungsverträgen zum Portfolio hinzugekommen sind.

Die Fäden entwirren bei fernauslesbaren Zählern (Smart Meter) und Co.

So wird es unübersichtlich: Werden die Heizkosten tatsächlich überall von allen Dienstleistern verbrauchsabhängig abgerechnet? Wird irgendwo die Frist versäumt, fernauslesbare Zähler (Smart-Meter) zu installieren? Wird der Bringschuld des Eigentümers entsprochen, seine Mieter mit monatlichen Verbrauchsinformationen zu versorgen, sobald Smart-Meter installiert sind? Sind die Kohlenstoffdioxid-Kosten korrekt zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt? Der Gesetzgeber lässt Mieter in den genannten Fällen die Nebenkosten um insgesamt bis zu 24 Prozent kürzen (pauschal!), wenn der Verwalter diesbezüglich seine Pflichten nicht erfüllt. Weniger nicht umlegbare Nebenkosten bedeuten logischerweise weniger Cashflow – und damit Wertverlust der Gebäude.

Rahmen- statt Individualvertrag

Um auch bei verstreuten Wohnungsportfolios ein einfaches Qualitätsmonitoring zu sichern, empfiehlt es sich, das Durcheinander aus unzähligen Individualverträgen durch Rahmenvertragspartner zu ersetzen. Durch den Bündelungseffekt reduziert sich der Verwaltungsaufwand für den Eigentümer. Zudem lassen sich durch das größere Auftragsvolumen im Vergleich zu den bisherigen Einzelverträgen die Interessen des Eigentümers relativ einfach umsetzen und Kosten sparen. Wichtig ist, die Rahmenverträge offen zu gestalten, sodass Dienstleistungen dritter Unternehmen bei künftigen Objektzukäufen nach Ablauf der bestehenden Verträge automatisch integriert werden – und man nicht droht, den Faden doch wieder zu verlieren.

Alle Seiten profitieren – auch der Mieter

Übrigens: Rahmenverträge helfen auch dem Mieter. Denn in den Ausschreibungen, die wir begleitet haben, kamen nicht selten erstaunliche 20 bis 30 Prozent Einsparungen in den umlagefähigen Nebenkosten beim Mieter an. Ein klarer, positiver Fingerzeig in Richtung Mieter: Wir als Eigentümer oder Verwalter bemühen uns um Lösungen, die allen helfen.